Warum eine Juleica? Was bringt mir das? Was bringt der Evangelischen Jugend das? Das Wichtigste im Überblick:

Seit 1999 gibt es nun die bundesweit einheitliche Jugendleiter*innen-Card – kurz »Juleica«. Bundesweit haben über 150.000 Jugendleiter*innen eine gültige Juleica, ein Beleg für die Stärke des ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit.

Wie du deine juleica beantragst, findest du unter den Erklärungen auf diesee

QUALIFIKATIONSNACHWEIS

Die Juleica hat für dich mehrere Funktionen. Zum einen ist sie ein Qualifikationsnachweis: Jede*r Jugendleiter*in hat eine umfassende Ausbildung absolviert, die auf die Anforderungen, die an Jugendleiter*innen gestellt werden, zugeschnitten ist. Um einen hohen Standard der Jugendleiter*innen-Schulungen zu gewährleisten, gibt es festgelegte Ausbildungsinhalte – angefangen bei rechtlichen Fragen der Aufsichtspflicht über Methoden der Gruppenarbeit bis hin zur Finanzierung von Maßnahmen und pädagogischen Inhalten.

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG DEINES TRÄGERS

Viele Angebote der Kinder- und Jugendarbeit wie Freizeiten, Events oder Schulungen werden durch den sog. „Landesjugendplan“ finanziell gefördert. Das heißt, dein Träger kann für dich als ehrenamtliche*n Mitarbeiter*in beim Land Baden-Württemberg Zuschussgelder für die jeweilige Aktion beantragen. Im Jahr 2024 waren das pro Mitarbeiter*in und 5 Teilnehmer*innen 25€ pro Tag. Auf einer 5-tägigen Freizeit mit 10 Mitarbeiter*innen und 30 Teilnehmer*innen sind das insgesamt also beispielsweise 750€! Problem: Ab 01. Januar 2026 tritt eine neue Regelung in Kraft: Für diese Zuschüsse können nur noch ehrenamtliche Mitarbeiter*innen mit einer gültigen Juleica berücksichtigt werden. Indem du eine Juleica beantragst und alle 2 Jahre auffrischt, hilfst du deinem Träger also auch über 2026 hinaus, Zuschüsse für Freizeiten und Events zu bekommen und diese nicht deutlich teurer als bisher machen zu müssen.

ANERKENNUNG

Als Drittes schließlich soll mit der Juleica auch eine Anerkennung für die Inhaber*innen verbunden sein. Viele Kommunen gewähren Jugendleiter*innen bei Vorlage der Card kostenlosen oder ermäßigten Eintritt ins Schwimmbad oder andere Vergünstigungen. Auch einige Geschäftsleute bieten Vergünstigungen an. Eine Auflistung der Vergünstigungen, nach Orten sortiert, findest du unter www.juleica.de. Solltest du weitere Vergünstigungen kennen, die dort nicht eingetragen sind, kannst du sie auch selbst melden, damit möglichst viele Jugendleiter*innen davon profitieren können.

LEGITIMATION

Dieser Qualifikationsnachweis hilft dir sicherlich auch, wenn du dich einmal als Jugendleiter*in legitimieren musst. Sei es, dass du im Ausland auf einer Jugendfreizeit die Hilfe des Konsulats in Anspruch nehmen musst oder du in Deutschland die Hilfe der Polizei erbittest. Auf der Rückseite der Juleica wird daher kurz die rechtliche Grundlage der Juleica dargestellt und die Behörden und Einrichtungen sind aufgefordert, dir die notwendige Hilfe und Unterstützung zu gewähren.

EXKURS: AMTSHILFE

Als Jugendleiter*in hast du die Möglichkeit im Notfall von Behörden und öffentlichen Unternehmen Amtshilfe zu erbitten. Am besten zeigst du dafür einfach deine Juleica vor. Auf der Rückseite wird in kurzen Sätzen auf den Zweck der Juleica hingewiesen und zur Unterstützung aufgefordert. Wenn dir also zum Beispiel bei einem Schwimmbadbesuch mit der Jugendgruppe die Gruppenkasse geklaut wird und ihr deshalb kein Geld für die Rückfahrt mit dem Linienbus habt, könnt ihr mit der Juleica beim Busfahrer oder der Busfahrerin um Unterstützung bitten. Das bedeutet aber nicht, dass ihr mit dieser »Masche« kostenlos Bus fahren könnt. Vielmehr wird später dann wahrscheinlich eine Rechnung über den Fahrtpreis bei dir im Briefkasten liegen, aber die Situation konnte erst einmal gut gelöst werden und die Kinder waren wieder pünktlich zu Hause oder im Ferienlager. Im Ausland helfen dir in Notsituationen die Konsulate weiter – und sollte es in der Region kein deutsches Konsulat geben, kannst du dich auch an eines von einem anderen EU-Staat wenden.

FORTBILDUNG

Damit du nach Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue Juleica beantragen kannst, musst du nicht noch einmal die ganze Ausbildung durchlaufen, aber du musst eine Fortbildung besuchen, die sich mit einzelnen Inhalten der Juleica-Ausbildung intensiver beschäftigt. Insgesamt werden zusammengezählt über die zwei Jahre 8 Zeitstunden gefordert. Die Jugendverbände, -ringe und –pflegen bieten solche Seminare an, ebenfalls wie Bezirksjugendwerke und das Evangelische Jugendwerk Württemberg. Auch Viele Inhalte bei Freizeitvorbereitungen o.ä. sind juleica-Förderfähig. Frag im Zweifel beim Veranstalter oder Träger nach und lasse dir deine Teilnahme immer direkt bescheinigen.

So beantragst du deine juleica: